Bildungsurlaub

Wer hat Anspruch?

Alle Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind (gilt nicht für Beamte).

Umfang

5 Arbeitstage im Kalenderjahr, der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden, wenn im Vorjahr die Übertragung des Anpruchs auf das Folgejahr beantragt wird.

Voraussetzung ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung gemäß § 9 des Arbeitnehmer­weiterbildungsgesetzes (AWbG).  

Das Entgelt (Lohnfortzahlung) zahlt der Arbeitgeber weiter, die Seminar- und Reisekosten trägt der Arbeitnehmer.

Anträge sind dem Dezernat 4/Abteilung 4.1 so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungs­veranstaltung auf dem Dienstweg schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: