Inklusionsvereinbarung

Am 12.11.2014 wurde an der BUW die Inklusionsvereinbarung (Integrationsvereinbarung im Sinne des § 83 SGB IX) mit Wirkung zum 01.12.2014 unterzeichnet. Die Vereinbarung wurde am 01.04.2021 erneuert.

Die Hochschulleitung, die Schwerbehindertenvertretung und die Personalräte stimmen darin überein, dass es eine besonders wichtige gesellschafts- und sozialpolitische Aufgabe ist, Menschen mit Behinderung und beeinträchtigenden Erkrankungen zu beschäftigen, ihre Arbeitsplätze zu sichern und ihre berufliche Entwicklung zu fördern.

Text der Inklusionsvereinbarung (PDF)

Richtlinie zum neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen Landesdienst

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: