Jubiläumszuwendung für Tarifbeschäftigte
Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld gemäß TV-L § 23 Abs. 2:
- bei Vollendung des 25. Beschäftigungsjahres in Höhe von 350 Euro
- bei Vollendung des 40. Beschäftigungsjahres in Höhe von 500 Euro
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte im Land NRW
Die Jubiläumszuwendung beträgt:
- bei einer Dienstzeit von 25 Jahren: 300 Euro
- bei einer Dienstzeit von 40 Jahren: 450 Euro
- bei einer Dienstzeit von 50 Jahren: 500 Euro
Dienstbefreiung
Aus Anlass des Dienstjubiläums wird an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Dieser Tag muss i. d. R. zeitnah zum Jubiläum in Anspruch genommen werden.