Jubiläumszuwendung für Tarifbeschäftigte

Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld gemäß TV-L § 23 Abs. 2:

  • bei Vollendung des 25. Beschäftigungsjahres in Höhe von 350 Euro
  • bei Vollendung des 40. Beschäftigungsjahres in Höhe von 500 Euro

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe.
 

Jubiläumszuwendung für Beamtinnen und Beamte im Land NRW

Die Jubiläumszuwendung beträgt:

  • bei einer Dienstzeit von 25 Jahren: 300 Euro
  • bei einer Dienstzeit von 40 Jahren: 450 Euro
  • bei einer Dienstzeit von 50 Jahren: 500 Euro

Dienstbefreiung

Aus Anlass des Dienstjubiläums wird an einem Arbeitstag Dienstbefreiung gewährt. Dieser Tag muss i. d. R. zeitnah zum Jubiläum in Anspruch genommen werden.

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